UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) und Welterbe – eine gemeinsame Verantwortung

Die Vereinten Nationen haben mit der Agenda 2030 und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) einen globalen Rahmen geschaffen, um eine lebenswerte Zukunft für alle Menschen zu sichern. Diese Ziele betreffen Bereiche wie Klimaschutz, Bildung, nachhaltige Städte und Gemeinden, verantwortungsvollen Konsum und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen.

Auch Welterbestätten tragen eine besondere Verantwortung, sich diesen Zielen zu verpflichten. Sie sind nicht nur Zeugnisse der Vergangenheit, sondern auch Orte der Gegenwart und Zukunft.

Welterbestätten sind nicht nur Orte der Geschichte, sondern auch Laboratorien für die Zukunft. Indem sie sich an den UN-Nachhaltigkeitszielen orientieren, tragen sie aktiv dazu bei, eine Brücke zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu schlagen – und machen deutlich, dass kulturelles Erbe und nachhaltige Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind.

  • 1. Vorbildfunktion: Als Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert sind sie internationale Aushängeschilder. Sie können zeigen, wie Nachhaltigkeit im Spannungsfeld von Schutz, Nutzung und Entwicklung gelingt.

  • 2. Schutz und Erhalt: Nachhaltige Konzepte für Energie, Ressourcenverbrauch oder Tourismus tragen dazu bei, dass Welterbestätten langfristig bewahrt werden und ihre Authentizität erhalten bleibt.

  • 3. Lokale Entwicklung: Welterbestätten sind oft wichtige Wirtschaftsfaktoren für Regionen. Durch nachhaltige Besucherlenkung, Bildung und Beteiligung können sie zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beitragen – im Einklang mit den SDGs.

  • 4. Bildung und Bewusstsein: Sie sind Lernorte. Durch Vermittlung können Besucher:innen, Schulen und die Gesellschaft für Themen wie Klimawandel, Ressourcenschonung und kulturelle Vielfalt sensibilisiert werden.

  • 5. Globale Verantwortung: Kulturelles Erbe gehört der gesamten Menschheit. Seine Bewahrung ist Teil einer gemeinsamen, internationalen Verpflichtung – genauso wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele.

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