
Managementpläne für UNESCO-Welterbe-Stätten oder komplexe Kulturerbe-Stätten
Ein Managementplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Schutz, die Pflege und die nachhaltige Entwicklung einer UNESCO-Welterbestätte oder eine komplexere Kulturerbe-Stätte. Er definiert Ziele, Strategien und Maßnahmen, um den außergewöhnlichen universellen Wert (Outstanding Universal Value, OUV) oder Denkmalwerte langfristig zu sichern.
Von der Bestandsaufnahme über die Zieldefinition bis zur Maßnahmenplanung arbeiten wir mit Behörden, Eigentümer:innen, Fachleuten und der Öffentlichkeit zusammen. Internationale Standards, klare Strukturen und Beteiligungsprozesse sichern die Akzeptanz und Wirksamkeit.
Wir entwickeln Managementpläne, die Schutz, Nutzung und Vermittlung in Einklang bringen – fachlich fundiert, strategisch klar und individuell auf jede Stätte zugeschnitten.
Mit unserer Erfahrung in Welterbe-Managementplänen verbinden wir wissenschaftliche Präzision, gestalterische Vermittlung und praxisnahe Umsetzung – für Welterbestätten, die lebendig bleiben und gleichzeitig geschützt werden.
Der Prozess eines Managementplans
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Zusammenstellung und Einrichtung einer Steuerungsgruppe oder Fachbeirats zur Begleitung des Prozesses. Dieser Beirat wird in der Regel mit relevanten Stakeholder vor Ort besetzt. Darunter z.B. das Site-Management oder künftige Site-Management der Welterbestätte, lokale Akteure aus der Verwaltung und der Politik, ICOMOS Monitore, Fachleute sowie Vereine oder vergleichbare Institutionen.
In diesem ersten Schritt werden auch die Rollen der wesentlichen Beteiligten definiert. Ebenso wird ein verbindlicher Zeitplan festgelegt. -
Kartierung der Attribute des Outstanding Universal Value (OUV) der Stätte. Beschreibung von Integrität und Authentizität.
Ableitung konkreter Schutzziele für Objekte, Landschaften, Funktionen und immaterielle Werte durch Festlegung der für die Welterbestätte relevanter Sichtachsen und Sichtverbindungen.
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Darlegung der internationalen Abkommen und Chartas die für die Welterbe-Stätte relevant sind.
Erfassung der landesrechtlichen und regionalen planerischen Rahmenbedingungen wie z.B. Denkmalschutzgesetze, Raumordnung, Tourismuskonzepte oder Ähnliches. Möglicherweise eine Dokumentation der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Welterbe-Stätte (SWOT-Analyse).
Zudem erfolg eine erste Auswertung von Monitoring-Daten und früheren Planungen.
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Dies umfasst die zukünftige Ausrichtung der Welterbe-Stätte. Entwicklung von möglichen Schutzstrategien rechtlicher, planerischer oder organisatorischer Art. Konzepte für die Besucherlenkung und den Tourismus zur Steuerung der Nutzung und für den nachhaltigen Erhalt der Stätte. Die Erarbeitung von Vermittlungskonzepten für die Bildung und zur Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung. des Weiteren sollte ein Monitoringkonzept enthalten sein, um den Zustand der Attribute regelmäßig zu überprüfen.
All diese Punkte sollten ausgerichtet sein auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Den Sustainable Development Goals (SDG).
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Hier erfolgt die Festlegung von Managementstrukturen durch die zuständige Institutionen und die Koordination. Häufig wird das Zusammenspiel durch Organigramme dargestellt die Kommunikationswege visuell verdeutlichen und festhalten.
Des Weiteren werden Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Zeitplänen definiert, genauso wie die künftige Evaluation und die Fortschreibung des Plans.
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Durch die kontinuierliche Einbindung von Behörden, Politik, Öffentlichkeit und UNESCO-Partnern in den Erarbeitungs-Prozess des Managementplans sollte ein genehmigungsfähiges Dokument entstanden sein, welches durch Stadtverordnete verabschiedet werden kann. Gegebenenfalls kann es notwendig sein vereinzelt Feedback einzuarbeiten und Anpassung vorzunehmen.
Durch die offizielle Verabschiedung des Managementplans durch die zuständigen Stellen erhält der Managementplan der Welterbestätte eine Planungsrechtliche Relevanz.
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In der Folge wird der Managementplan schrittweise umgesetzt. Durch das kontinuierliche Monitoring und regelmäßige Berichte an das UNESCO-Welterbezentrum wird der Erhalt der Welterbestätte zusätzlich gesichert.
Die Fortschreibung des Managementplans is in festgelegten Abständen notwendig, da es sich um ein lebendiges Dokument handelt, das möglicherweise durch regionale Entwicklungen Anpassungen erforderlich macht.