Evaluation von Dokumenten

Die Evaluation von Dokumenten für die UNESCO ist ein entscheidender Schritt, um die Qualität und Wirksamkeit von Konzepten für Welterbestätten zu sichern. Ein zweite Meinung vor der Einreichung entscheidet über den Erfolg oder Misserfolg von Unterlagen. Dadurch wird überprüft, ob die Konzepte verständlich, die entwickelten Strategien den Anforderungen der UNESCO entsprechen, ob die definierten Ziele realistisch und umsetzbar sind und ob Schutz, Nutzung und Vermittlung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Gerade Nominierungen für die Welterbeliste profitieren von einer frühzeitigen Evaluation. Sie stellt sicher, dass die Argumentation zum OUV schlüssig ist, internationale Vergleichsanalysen überzeugend ausgearbeitet sind und die geforderten Unterlagen den Standards von UNESCO und ICOMOS entsprechen.

Durch eine unabhängige Evaluation lassen sich Stärken herausarbeiten, Schwachstellen identifizieren und gezielte Empfehlungen entwickeln, bereits vor der Empfehlung durch ICOMOS. So wird gewährleistet, dass Dokumente fachlich fundiert, international konkurrenzfähig und langfristig tragfähig sind.

Der Prozess der Evaluation einer Welterbe-Nominierung

  • Der Antrag wird ausgewählten ICOMOS-Experten zugeteilt. Um für die Prüfung ausgewählt zu werden, muss eine Expertise im Bereich der Nominierung bestehen. Das heißt Anträge der Industriekultur werden bevorzugt von ICOMOS Gutachtern mit diesem Hintergrund evaluiert.

    Die Prüfung umfasst die Stringenz der Nominierung, die klare Darstellung des OUV (Outstanding Universal Value), den Abgleich mit UNESCO-Kriterien, sowie die vergleichenden Analyse.

    Falls nötig, werden Rückfragen an das Welterbezentrum gestellt, das diese an den antragstellenden Staat weiterleitet.

    Die Prüfung erfolgt vertraulich. Die Antragsteller bekommen keine Information durch wen der Antrag evaluiert wird.

  • Ein erfahrener Gutachter (Mission Expert) wird für mehrere Tage in die potenzielle künftige Welterbe-Stätte entsandt. Es erfolgen Gespräche mit Behörden, Denkmalämtern, Kommunen, Eigentümer:innen und zivilgesellschaftlichen Gruppen.

    Die Prüfung umfasst den physischen Erhaltungszustand und Authentizität der Stätte, Abgleich zwischen Dossier (Papierlage) und Realität, Bewertung der Grenzen und Pufferzonen, Einschätzung von Bedrohungen (z. B. Tourismusdruck, Bauprojekte, Klimarisiken). Des Weiteren wird der Managementplan Umsetzbarkeit überprüft. Dokumentiert wird dieser Termin mit Fotos, Kartenabgleich, Gesprächsnotizen und den Eindrücke zur Stätte.

  • Aus den Berichten Kombination der Desk Review und Vor-Ort-Mission der unterschiedlichen Gutachtern wird eine zusammengefasste Bewertung erstellt.

    Daraus folgt eine Empfehlung an das Welterbekomitee zu einer Einschreibung (Inscription), Einschreibung mit Auflagen (Referral), Überarbeitung (Deferral) oder Nicht-Einschreibung (Non-inscription).

  • Sicherstellung, dass die UNESCO-Anforderungen und OUV-Kriterien erfüllt werden

  • Integration der Attribute als Grundlage für Bewertung und Weiterentwicklung

  • Identifikation von Stärken, Schwachstellen und Verbesserungspotenzial

  • Qualitätssicherung für Nominierungsdossiers und Vergleichsanalysen

  • Entwicklung konkreter Empfehlungen für Schutz, Nutzung und Vermittlung

  • Überprüfung der Wirksamkeit und Aktualität bestehender Managementpläne

Zurück
Zurück

Nominierungen

Weiter
Weiter

Heritage Impact Assessments