Für eine erfolgreiche UNESCO-Welterbe Nominierung

Eine UNESCO-Welterbe-Nominierung ist weit mehr als ein formaler Antrag – sie ist ein anspruchsvoller Prozess, der wissenschaftliche Forschung, strategische Planung und interdisziplinäre Zusammenarbeit miteinander verbindet. Ziel ist es, den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV – Outstanding Universal Value) eines Kultur- oder Naturgutes sichtbar zu machen und ihn nach den internationalen Richtlinien des Welterbekomitees darzustellen.

Von der ersten Idee bis zur tatsächlichen Einschreibung in die Liste der UNESCO-Welterbestätten führt der Weg über zahlreiche fachliche, politische und organisatorische Meilensteine. Damit eine Nominierung erfolgreich ist, braucht es sowohl fachliche Tiefe als auch klare Kommunikation und Partizipation aller beteiligten Akteure.

Die ersten Schritte: Tentativliste und Preliminary Assessment

Bevor eine Stätte überhaupt nominiert werden kann, muss sie in die nationale Tentativliste aufgenommen werden. Diese Liste ist das „Wartezimmer“ der Welterbekandidaten und wird von den Mitgliedsstaaten bei der UNESCO geführt.
Die Aufnahme in die Tentativliste erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Kultur- oder Umweltbehörden und setzt eine erste fachliche Begründung des außergewöhnlichen Werts voraus.

Im Rahmen eines Preliminary Assessments wird geprüft, ob die Stätte die Kriterien für eine mögliche Welterbe-Nominierung erfüllt. Diese Phase dient dazu, Chancen und Risiken zu erkennen, den internationalen Vergleich zu ziehen und mögliche Argumentationslinien herauszuarbeiten.

Bestandsaufnahme und Attribute-Kartierungen

Eine erfolgreiche Nominierung basiert auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen. Deshalb folgt nach der Aufnahme auf die Tentativliste eine detaillierte Bestandsaufnahme.
Hierbei werden Bauwerke, Landschaftselemente, historische Quellen und immaterielle Werte erfasst, dokumentiert und analysiert.

Ein zentrales Instrument sind die sogenannten Attribute-Kartierungen. Sie helfen dabei, die Elemente einer Stätte zu identifizieren, die den außergewöhnlichen universellen Wert tragen. Nur wenn diese Attribute klar benannt, abgegrenzt und wissenschaftlich belegt sind, kann eine überzeugende Nominierung entstehen.

Erstellung des dossiers der nominierung

Das Nominierungsdossier ist das Herzstück jeder Bewerbung. Es umfasst mehrere hundert Seiten und besteht aus:

  • einer umfassenden Begründung des außergewöhnlichen universellen Werts (OUV),

  • einer präzisen Abgrenzung des Gebietes und der Pufferzonen,

  • einer Darstellung der Integrität und Authentizität,

  • einer Analyse vergleichbarer Stätten weltweit,

  • sowie einem Managementplan, der den Schutz und die nachhaltige Nutzung langfristig sicherstellt.

Das Dossier muss den Richtlinien des Welterbekomitees entsprechen und erfordert die Zusammenarbeit von Architekt:innen, Denkmalpfleger:innen, Historiker:innen, Geograf:innen, Jurist:innen und vielen weiteren Fachdisziplinen.

Managementpläne – Schlüssel zur Zukunft

Ein Managementplan ist kein bloßes Dokument, sondern ein lebendiges Instrument für den langfristigen Schutz einer Stätte. Er legt fest, wie Denkmalschutz, Tourismus, regionale Entwicklung und die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung in Einklang gebracht werden können.

Erfolgreiche Managementpläne definieren klare Ziele, Zuständigkeiten und Monitoring-Systeme. Sie sorgen dafür, dass eine Welterbestätte nicht nur eingeschrieben wird, sondern auch in Zukunft ihren Status behält und ihren Wert entfalten kann.

Beteiligung und Akzeptanz – der Weg zum Erfolg

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist die frühzeitige Einbindung aller relevanten Gruppen:

  • Behörden und Verwaltungen,

  • Fachleute und Wissenschaftler:innen,

  • lokale Initiativen, Vereine und Bürger:innen.

Nur wenn eine breite Akzeptanz besteht, können Konflikte vermieden und ein nachhaltiger Schutz gewährleistet werden. Partizipation stärkt die Identifikation mit dem Erbe und macht die Nominierung zu einem gemeinsamen Projekt.

Internationale Prüfung durch ICOMOS und das Welterbekomitee

Nach der Einreichung des Dossiers beim UNESCO-Welterbezentrum beginnt die internationale Prüfung. Für Kulturerbe-Stätten ist die Organisation ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) zuständig.

ICOMOS bewertet die Unterlagen, führt eine Vor-Ort-Mission durch und erstellt einen unabhängigen Bericht. Dieser enthält eine Empfehlung an das Welterbekomitee, das einmal jährlich tagt und über die Aufnahme neuer Stätten entscheidet.

Die Entscheidungsmöglichkeiten sind:

  • Einschreibung in die Welterbeliste,

  • Zurückweisung der Nominierung,

  • Überarbeitung (Deferral/Referral), wenn bestimmte Anforderungen noch nicht erfüllt sind.

Einschreibung und Umsetzung

Erfolgt die positive Entscheidung des Welterbekomitees, wird die Stätte offiziell als UNESCO-Welterbe eingeschrieben. Doch damit ist der Prozess nicht abgeschlossen – im Gegenteil: Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.

Die Umsetzung des Managementplans, die kontinuierliche Überwachung (Monitoring) und der Austausch mit internationalen Partnern sind notwendig, um den Welterbestatus langfristig zu sichern. Regelmäßige Berichte an die UNESCO dokumentieren den Erhaltungszustand und die Fortschritte in der Umsetzung.

Unsere Rolle im Nominierungsprozess

Wir begleiten Nominierungen von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Einschreibung – fachlich fundiert, strategisch klar und lokal verankert.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung bei Tentativlistenanträgen und Preliminary Assessments,

  • Durchführung von Bestandsaufnahmen und Attribut-Kartierungen,

  • Erstellung und Begleitung des Nominierungsdossiers,

  • Entwicklung und Implementierung von Managementplänen,

  • Moderation von Beteiligungsprozessen mit Behörden, Fachleuten und Öffentlichkeit,

  • Fachliche Unterstützung während der ICOMOS-Prüfung.

Mit über zehn Jahren Erfahrung, zahlreichen erfolgreich begleiteten Projekten und einem internationalen Netzwerk sind wir der verlässliche Partner für Kommunen, Institutionen und Stiftungen, die ihre Kulturlandschaften und Denkmäler als UNESCO-Welterbe einschreiben lassen möchten.

Fazit: Welterbe ist gemeinsame Verantwortung

Eine UNESCO-Welterbe-Nominierung ist kein Selbstzweck. Sie macht den Wert eines Ortes sichtbar, stärkt seine Identität und eröffnet neue Perspektiven für Bildung, Tourismus und nachhaltige Entwicklung.

Doch der Weg ist anspruchsvoll und erfordert Fachwissen, Geduld und Zusammenarbeit. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die den internationalen Standards entspricht und gleichzeitig die lokalen Besonderheiten berücksichtigt.

So wird aus einer Idee eine erfolgreiche Einschreibung – und aus historischem Erbe ein lebendiges Zukunftsprojekt.

UNESCO Welterbe Nominierung Beratung – Heritage Consultancy

SCHRITT FÜR SCHRITT:
Der Prozess einer UNESCO Bewerbung

  • Der Staat (State Party) setzt die Stätte auf seine nationale Tentativliste – mindestens 1 Jahr, bevor eine Nominierung (und seit 2023 auch die „Preliminary Assessment“) beantragt werden darf.

    Dieser Prozess startet auf neue sobald die alte Liste, abgearbeitet ist. Jedes Jahr darf nur ein Antrag bei der UNESCO eingereicht werden.

  • Das Preliminary Assessment wird beim Welterbezentrum eingereicht. (Formular Annex 3). Hier müssen u. a. Attribute/Features, erste Grenzen/Bufferzonen, Kriterien, Vergleichsrahmen und Management-Rahmen skizziert werden (inkl. Karten/GIS).

  • Lenkungsgruppe aufsetzen (staatliche Behörde, Kommunen, Eigentümer:innen, Fachbüros, Community/Indigenous Peoples), Arbeitsplan und Budget festlegen. Die Partizipation ist in den Richtlinien vorgesehen. Prozesse müssen lokal durch die Bevölkerung und Institutionen unterstützt und getragen werden.

  • Präzisierung von Grenzen und Pufferzonen; Attribute-Kartierung; Erstellung von maßstäblichen Karten und GIS-Daten.

    • Sind alle den OUV bestimmenden Attribute in den Grenzen enthalten?

    • Sind alle den OUV bestimmenden Attribute authentisch enthalten?

    • Sind Grenzen klar definiert?

  • OUV steht für Outstanding Universal Value – auf Deutsch: außergewöhnlicher universeller Wert.
    Es ist der zentrale Begriff im UNESCO-Welterbe-Kontext. Nur Stätten, die einen OUV nachweisen können, dürfen in die Welterbeliste eingeschrieben werden.

    Ein OUV beantwortet im Kern drei Fragen:

    1. Warum ist die Stätte weltweit einzigartig?

    2. Wie ist sie erhalten?

    3. Wie wird sie geschützt

    Das OUV wird in einem Statement of Outstanding Universal Value (SOUV) festgehalten. Dieses kurze, präzise Dokument beschreibt die Kriterien, die zentralen Attribute der Stätte sowie die Schutz- und Managementanforderungen.

  • Internationale und systematischer Vergleich mit eingetragenen und gelisteten Vergleichsobjekten (Welterbeliste & Tentativlisten) zur Abgrenzung der Einzigartigkeit.

    • Wird durch die Nominierung eine Lücke gefüllt und verfolgt dadurch die globale Strategie der UNESCO für Nominierungen?

    • Finden sich Attribute andernorts auf der Welt in dieser Kostellation?

    Die Internationale Vergleichsanalyse soll die Behauptung das die vorgeschlagene Welterbestätte einzigartig ist bestätigen.

  • Der Nachweis rechtlicher und planerischer Sicherungen, Management- und Monitoringplan, Darstellung von Governance-Strukturen, Risikovorsorge (Tourismus, Klima, Entwicklung), Eigentümerstruktur und Konfliktmanagement.

    Der Managementplan ist das Handbuch für den Betrieb und den Erhalt der Welterbestätte.

  • Zusammenstellung des Dossiers nach UNESCO-Formatvorgaben.

    Zusammenstellung in einem Dokuement der Texte, Karten, Nachweise und Fotos. Einschliesslich aller Quellnachweise.

  • Dossiers können vorab bei der UNESCO eingereicht werden und auf Vollständigkeit geprüft werden. Dies ist noch keine inhaltliche Prüfung der Unterlagen. Es wird lediglich geprüft ob der Antrag der Struktur der UNESCO entspricht und ob die Karten verständlich dargestellt sind.

    Die endgültige Abgabe erfolgt spätestens am 1. Februar des dafür vorgesehen Jahres.

    Das Abgabejahr bei der UNESCO wurde bereits bei der Aufnahme in die nationale Tentativliste bestimmt.

  • Kulturelle-Stätten werden durch ICOMOS evaluiert. Für Naturerbe-Stätten erfolgt die Prüfung über IUCN.

    Die Evaluation erfolgt über Desk Reviews, und einer Vor-Ort-Mission. Daraus resultieren Bewertung und Empfehlung an das Welterbe-Komitee.

  • Die Sitzung der UNESCO findet jedes Jahr meist im Juni oder Juli statt. Der Veranstaltungsort wurde im vorherigen Jahr auf der Sitzung festgelegt. Im Falle eines Deferral oder Referral kann die Entscheidung in das folge Jahr verschoben werden. Im Falle einer Insciprion oder Non-Inscription ist eine endgültige Entscheidung durch dir UNESCO gefallen.

    Of gibt es Factual Error Notes, auch bei der Einschreibung von Stätten. Es sind Auflagen die im Laufe einer definierten Zeit zu erfüllen sind. Die Stätte wird also bei kleineren Anmerkungen der UNESCO eingeschrieben, aber es sind nicht “Hausaufgaben” zu erledigen.

  • Nach der Einschreibung ist die Umsetzung der Management- und Monitoringmaßnahmen erforderlich.

    Zudem kann es notwendig sein Auflagen der UNESCI zu bearbeiten oder aber wesentliche Inhalte, z.B. beim Wegfall von Kriterien, den Managementplan entsprechend anzupassen.

    Spätere Minor Boundary Modifications sind über separates Verfahren möglich. Dies beschreibt den Vorgang geringfügiger Grenzänderungen z.B. bei unklarer Grenzziehung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder Veränderungen an der Pufferzone. Der Antrag für diese Änderungen sind im Annex 5 der Operation Guidelines aufgeführt.

Kulturerbe sichtbar machen: Schritte zur erfolgreichen Nominierung als UNESCO-Welterbe
UNESCO-Welterbe Nominierungsprozess – von der Tentativliste bis zum fertigen Dossier
Vorbereitung der Nominierung einer UNESCO-Welterbestätte mit Bestandsaufnahme und Managementplan
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