Vorraussetzungen für eine erfolgreiche UNESCO Bewerbung

Eine UNESCO-Welterbe-Nominierung ist ein komplexer Prozess, der Forschung, Strategie und interdisziplinäre Zusammenarbeit vereint. Von der Aufnahme auf die nationale Tentativliste über detaillierte Bestandsaufnahmen und Attribute-Kartierungen bis zur Erstellung des Nominierungsdossiers mit Managementplan – jeder Schritt folgt internationalen Standards.

Frühzeitige Beteiligung von Behörden, Fachleuten und Öffentlichkeit sichert Akzeptanz und Qualität.

Nach Einreichung prüft ICOMOS die Unterlagen, bewertet vor Ort und gibt eine Empfehlung an das Welterbekomitee. Mit positiver Entscheidung folgt die Einschreibung und die Umsetzung des Managementplans. Wir begleiten Nominierungen von der Idee bis zur Einschreibung – fachlich fundiert, strategisch klar und lokal verankert.

Der Prozess einer UNESCO Bewerbung

  • Der Staat (State Party) setzt die Stätte auf seine nationale Tentativliste – mindestens 1 Jahr, bevor eine Nominierung (und seit 2023 auch die „Preliminary Assessment“) beantragt werden darf.

    Dieser Prozess startet auf neue sobald die alte Liste, abgearbeitet ist. Jedes Jahr darf nur ein Antrag bei der UNESCO eingereicht werden.

  • Das Preliminary Assessment wird beim Welterbezentrum eingereicht. (Formular Annex 3). Hier müssen u. a. Attribute/Features, erste Grenzen/Bufferzonen, Kriterien, Vergleichsrahmen und Management-Rahmen skizziert werden (inkl. Karten/GIS).

  • Lenkungsgruppe aufsetzen (staatliche Behörde, Kommunen, Eigentümer:innen, Fachbüros, Community/Indigenous Peoples), Arbeitsplan und Budget festlegen. Die Partizipation ist in den Richtlinien vorgesehen. Prozesse müssen lokal durch die Bevölkerung und Institutionen unterstützt und getragen werden.

  • Präzisierung von Grenzen und Pufferzonen; Attribute-Kartierung; Erstellung von maßstäblichen Karten und GIS-Daten.

    • Sind alle den OUV bestimmenden Attribute in den Grenzen enthalten?

    • Sind alle den OUV bestimmenden Attribute authentisch enthalten?

    • Sind Grenzen klar definiert?

  • OUV steht für Outstanding Universal Value – auf Deutsch: außergewöhnlicher universeller Wert.
    Es ist der zentrale Begriff im UNESCO-Welterbe-Kontext. Nur Stätten, die einen OUV nachweisen können, dürfen in die Welterbeliste eingeschrieben werden.

    Ein OUV beantwortet im Kern drei Fragen:

    1. Warum ist die Stätte weltweit einzigartig?

    2. Wie ist sie erhalten?

    3. Wie wird sie geschützt

    Das OUV wird in einem Statement of Outstanding Universal Value (SOUV) festgehalten. Dieses kurze, präzise Dokument beschreibt die Kriterien, die zentralen Attribute der Stätte sowie die Schutz- und Managementanforderungen.

  • Internationale und systematischer Vergleich mit eingetragenen und gelisteten Vergleichsobjekten (Welterbeliste & Tentativlisten) zur Abgrenzung der Einzigartigkeit.

    • Wird durch die Nominierung eine Lücke gefüllt und verfolgt dadurch die globale Strategie der UNESCO für Nominierungen?

    • Finden sich Attribute andernorts auf der Welt in dieser Kostellation?

    Die Internationale Vergleichsanalyse soll die Behauptung das die vorgeschlagene Welterbestätte einzigartig ist bestätigen.

  • Der Nachweis rechtlicher und planerischer Sicherungen, Management- und Monitoringplan, Darstellung von Governance-Strukturen, Risikovorsorge (Tourismus, Klima, Entwicklung), Eigentümerstruktur und Konfliktmanagement.

    Der Managementplan ist das Handbuch für den Betrieb und den Erhalt der Welterbestätte.

  • Zusammenstellung des Dossiers nach UNESCO-Formatvorgaben.

    Zusammenstellung in einem Dokuement der Texte, Karten, Nachweise und Fotos. Einschliesslich aller Quellnachweise.

  • Dossiers können vorab bei der UNESCO eingereicht werden und auf Vollständigkeit geprüft werden. Dies ist noch keine inhaltliche Prüfung der Unterlagen. Es wird lediglich geprüft ob der Antrag der Struktur der UNESCO entspricht und ob die Karten verständlich dargestellt sind.

    Die endgültige Abgabe erfolgt spätestens am 1. Februar des dafür vorgesehen Jahres.

    Das Abgabejahr bei der UNESCO wurde bereits bei der Aufnahme in die nationale Tentativliste bestimmt.

  • Kulturelle-Stätten werden durch ICOMOS evaluiert. Für Naturerbe-Stätten erfolgt die Prüfung über IUCN.

    Die Evaluation erfolgt über Desk Reviews, und einer Vor-Ort-Mission. Daraus resultieren Bewertung und Empfehlung an das Welterbe-Komitee.

  • Die Sitzung der UNESCO findet jedes Jahr meist im Juni oder Juli statt. Der Veranstaltungsort wurde im vorherigen Jahr auf der Sitzung festgelegt. Im Falle eines Deferral oder Referral kann die Entscheidung in das folge Jahr verschoben werden. Im Falle einer Insciprion oder Non-Inscription ist eine endgültige Entscheidung durch dir UNESCO gefallen.

    Of gibt es Factual Error Notes, auch bei der Einschreibung von Stätten. Es sind Auflagen die im Laufe einer definierten Zeit zu erfüllen sind. Die Stätte wird also bei kleineren Anmerkungen der UNESCO eingeschrieben, aber es sind nicht “Hausaufgaben” zu erledigen.

  • Nach der Einschreibung ist die Umsetzung der Management- und Monitoringmaßnahmen erforderlich.

    Zudem kann es notwendig sein Auflagen der UNESCI zu bearbeiten oder aber wesentliche Inhalte, z.B. beim Wegfall von Kriterien, den Managementplan entsprechend anzupassen.

    Spätere Minor Boundary Modifications sind über separates Verfahren möglich. Dies beschreibt den Vorgang geringfügiger Grenzänderungen z.B. bei unklarer Grenzziehung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder Veränderungen an der Pufferzone. Der Antrag für diese Änderungen sind im Annex 5 der Operation Guidelines aufgeführt.

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